Clanregeln der Schweren Panzerabteilung 507
§ 1 Grundsätzliches§ 1.1
Die 507 ist eine Gemeinschaft und ein Jeder soll auch an dieser Gemeinschaft mitwirken und teilhaben. Der Spaß steht an oberster Stelle dennoch muss das Streben zur Verbesserung der jeweiligen persönlichen Leistung erkennbar sein. Es wird erwartet das sich die Member in die Gemeinschaft einbringen (Teilnahme an gemeinsamen Spielaktivitäten
-insbesondere BW, Teamgefechte, CW, etc.- im Clan wird erwartet). Wir sind keine Vereinigung von Pro-Gamern, sondern von Leuten die Spaß am Zusammenspiel haben. Dies sollte nie in Vergessenheit geraten.
Wer sich vorsätzlich nicht am Clanleben beteiligt oder als Einzelgänger fungiert wird aus dem Verbund ausgeschlossen.
Wichtig hierbei: Real-life geht immer vor.
§ 1.2
Die Probezeit ("Schütze") im Verbund beträgt 1 Monat und endet (wenn erfolgreich) mit der Beförderung zum Gefreiten.
§ 1.3
Ein Mindestalter von 18 Jahren ist grundsätzlich erforderlich. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung durch die Clanführung. Eine Aufnahme in den Verbund unter 17 Jahren ist nicht möglich.
§ 1.4
Da unser Verbund das Forum zur Verbreitung von Neuigkeiten nutzt muss sich jeder Soldat der Abteilung zwingend im Forum registrieren. Ebenfalls hat jedes Mitglied die Verpflichtung regelmäßig das Forum zu besuchen (min. 1 x pro Woche) um an den Abstimmungen zu den Clanwars und Übungen teilnehmen zu können.
§ 1.5
Wer länger als eine Woche dem Spiel fernbleibt hat die Verpflichtung sich in der "Zentralen Urlaubsstelle" abzumelden. Eine Mißachtung dieser Regel kann zum Clanausschluß führen!
§ 1.6
Wir tolerieren grundsätzlich keine Cheater in unseren Reihen. Dies dient nicht dem kameradschaftlichen Verhalten, schwächt das Ansehen der 507 und kann daher mit Ausschluss aus dem Clan bestraft werden. Dazu zählen auch die mittlerweile von Wargaming verbotenen Mods (z.B. Falling-Tree).
§ 1.7
World of Tanks ist ein Spiel welches bei Zeiten sehr die Nerven strapaziert. Beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische oder gewaltverherrlichende Äußerungen werden nicht toleriert und führen unweigerlich zum Clanausschluß.
§ 1.8
Jegliche Form von Auszahlungen (Goldbelohnungen) innerhab des Clans sind frühestens nach Vollendung des 3.Dienstmonates möglich.
§ 2 Teamspeak-Pflicht und allgemeines Verhalten§ 2.1
Da wir uns als eine Gemeinschaft verstehen, die auch die soziale Komponente pflegt, haben wir eine generelle Teamspeak-Pflicht. Jeder hat während er World of Tanks spielt, im Teamspeak zu sein. Ausnahmen können durch Angabe besonderer Gründe mit der Clanführung getroffen werden.
Eine grobe oder wiederholte Verletzung dieser Teamspeakpflicht wird sanktioniert.
§ 2.2
In der Funkzentrale sind verfassungsfeindliche Symbole, Namen und sonstiges strengstens verboten. Desweiteren sind Abbildungen von anstößigem Material wie beispielsweise pornografische Inhalte oder unsittliche Namen verboten. Die Serververwaltung überwacht diesen Umstand und hat das Recht oben genanntes ohne Absprache mit dem Betroffenen zu entfernen. Wiederholtes Auffallen kann ebenfalls zum Ausschluss führen.
§ 2.3
Diverse Funktionen innerhalb des Clans resultieren in erweiterten Rechten in der Funkzentrale. So existiert beispielsweise Verwaltungspersonal, dass mit Adminrechten ausgestattet ist. Erweiterte Rechte bringen auch eine verstärkte Verantwortung mit sich. Missbrauch und schadhafte Anwendung können mit Rücknahme der Rechte bis hin zum Rauswurf geahndet werden.
Die Clanführung behält sich vor, die Regelungen jeder Zeit außer Kraft zu setzen und ggf. zu ändern.